Abwasserabfuhr 2025
- Freitag, den 09.05.25 ab 07.00 Uhr
- Montag, den 01.09.25 ab 11.00 Uhr
Arbeitseinsätze 2025
- März: 29.03.
- April: 26.04.
- Mai: 24.05.
- Juni: 21.06.
- Juli: 19.07.
- August: 23.08.
- September: 27.09.
- Oktober: 18.10.
Das Verbrennen 2025
Den Umgang mit pflanzlichen Abfällen in unserem Bundesland regelt die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung – PflanzAbfLVO M-V).
Daneben gilt die Rahmengartenordnung des KV in der Fassung von 2023
Unter VIII- Umweltschutz Pkt. 7 der Rahmengartenordnung ist nachzulesen, wann in den Monaten März und Oktober eines Jahres verbrannt werden darf, wenn es keine andere Möglichkeit gibt zu entsorgen.
Das Verbrennen in den KGA sollte möglichst ganz eingestellt werden, da es diverse Entsorgungsmöglichkeiten in Stralsund bzw. für den Lkr. V-R gibt.
Im Sinne aller Gartenfreunde und den Bürgern unserer Stadt: Bitte beachtet das beiliegende Merkblatt und die Mitteilung des Landkreises Vorpommern-Rügen.
„Umgang mit pflanzlichen Abfällen, Verbrennung nicht zulässig
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert eine hochwertige Verwertung von Abfällen. In Kleingärten erfüllt die Kompostierung pflanzlicher Abfälle diese Forderung. Mit dem Kompost entsteht dabei ein für die Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit wertvoller organischer Dünger. Die Verbrennung pflanzlicher Abfälle ist in Kleingärten keine zulässige Option. Die damit verbundene Entstehung von Rauchgasen führt nicht nur zu Belastungen der Umwelt, sondern besitzt auch gesundheitliche Relevanz.
Die in den Monaten März und Oktober auf Grundlage der Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (PflanzAbflVO M-V) gängige Praxis des Verbrennens von Gartenabfällen ist nicht zulässig und wird durch meine Mitarbeiter in Zukunft nicht mehr toleriert werden, zumal die korrekte Auslegung der Bestimmungen der PflanzAbflVO M-V zu keinem anderen Ergebnis führt. Auch Ausnahmegenehmigungen werde ich nicht mehr erteilen. Die Verwertung pflanzlicher Abfälle durch Kompostierung ist zudem nicht als zusätzlicher Aufwand für den Kleingärtner zu betrachten, sondern wird meiner Auffassung nach der guten fachlichen Praxis der Bewirtschaftung eines Kleingartens gerecht.“
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Fachgebiet Umweltschutz
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen